[ Auszug: Das Amt des Testamentsvollstreckers erlischt, wenn er stirbt oder wenn ein
Fall eintritt, in welchem die Ernennung nach § 2201 unwirksam sein würde ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]